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Diese Einverständniserklärung können sie gleich hier herunterladen oder erhalten Sie nach Ihrer Meldung zum Wettbewerb zur Unterschrift zugeschickt.

 

 

Einverständnis

Für die Teilnahme am „International BioGENEius Challenge“ und dem vorauslaufenden deutschen BioGENEius Wettbewerb (im Folgenden IBC und DBW genannt) ist folgendes Dokument - die Einverständniserklärung - herunterzuladen, sorgfältig zu lesen, zu unterschreiben und der Bewerbung beizufügen. Bei Minderjährigen unter achtzehn Jahren muss in jedem Fall auch ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.

Im Folgenden wird das Verständnis für drei zentrale Begriffe definiert.

  • Veranstalter: Das Biotechnology Institute (Washington, D.C.),  seine Mitarbeiter, Angestellten, Beauftragten, Agenten  oder Rechtsnachfolger und die Verantwortlichen für  IBC und DBW  werden als die „Veranstalter“ verstanden. 
  • Werke: Sämtliche Fotographien, Zeichnungen, Filmaufnahmen oder Videos vom Bewerber oder Präsentationen, Texte, Sketche oder Zeichnungen, die er/sie für oder während der Wettbewerbe angefertigt hat, werden als „Werke“ bezeichnet.
  • Medien: Alle Websites,  Social medias, Flyer, Werbungen, CDs, Broschüren und sonstige Druckwerke oder Rundfunk, YouTube u.ä. sowie Fernsehen werden als „Medien“ verstanden.
  1. Mir ist bewusst, dass der Veranstalter, speziell das Biotechnology Institute (Washington, D.C.), nach Artikel 501c(3) eine Non-Profit-Organisation ist. Mir gegenüber wurden keinerlei andere, als die hier in der Einverständniserklärung genmachten Zusagen, sei es schriftlich oder mündlich, getätigt.
  2. Ich erkläre, dass mein Projekt mit all seinen Teilen selbständig und ausschließlich von mir selbst verfasst worden ist. Mein Mentor bzw. meine betreuende Lehrkraft hat mich lediglich beraten, inspiriert und begleitet. Keine andere dritte Person ist verantwortlich für das Abfassen meiner Arbeit, weder ganz noch in Teilen.
  3. Ich erkläre, keinerlei  „Copy-and-paste“-Teile in meiner Arbeit verwendet zu haben und keine als zitierte Quellen aufgenommen zu haben. Meine Arbeit ist meinem besten Wissen und Gewissen nach komplett, korrekt und ein Original-Werk.
  4. Ich erkläre mich mit dem Ergebnis der Beurteilung durch die Juroren als endgültig einverstanden und weiß, dass dagegen kein Einspruch möglich ist. Eine Begründung für die Beurteilung steht mir weder schriftlich noch mündlich zu.
  5. Ich ermächtige die Veranstalter sämtliche Werke, die von mir im Laufe der Wettbewerbe angefertigt werden oder die ich verfasst habe, allein oder in Verbindung mit anderen Produkten in  allen Medien und in jeder Medienform unbegrenzt zu veröffentlichen.
  6. Ich weiß, dass alle Werke ausschließlich in wissenschaftlichem oder pädagogischem Zusammenhang genutzt werden  und kein kommerzielles Interesse bedienen dürfen.
  7. Desgleichen gestatte ich den Veranstaltern  Namen, Wohnort, Alter, Schule und den Titel meines Projekts sowie dessen Bewertung in den Medien zu veröffentlichen oder an diese Medien auf Anfrage weiterzugeben.
  8. Ich entlasse die Veranstalter von jeder Verantwortung gegenüber möglichen Forderungen, die sich aus dem Veröffentlichen der Werke in den Medien ergeben sollten.
  9. Ich erkläre, dass ich im Falle eines Schadens, einer Verletzung oder Verwundung einer anderen Person bzw. Schädigung einer Organisation, deren Verursacher ich während der BioGENEius-Wettbewerbe war,  die Veranstalter freistelle und selbst für den Schadensersatz aufkomme.
  10. Ich erkläre alle Passformalitäten und Visaangelegenheiten selbst zu übernehmen. Im Falle von unvollständigen Pass- oder Visadaten bin ich selbst für die Folgen verantwortlich. Dies gilt auch für möglicherweise geforderte  Impfungen oder Prophylaxen. Jede Unterlassung erfolgt auf eigenes Risiko.
  11. Die Reisebegleitung seitens des Veranstalters übernimmt keine Verantwortung für Schäden infolge unvorhersehbarer Ereignisse im Land (Diebstahl, Unruhen, Unfälle etc.).
  12. Zeitweise können Minderjährige auch ohne Aufsicht der Reisebegleitung  allein oder in kleinen Gruppen bleiben, z.B. beim Besuch einer Mall, einer Ausstellung oder einer Kongresshalle. Mir ist bekannt, dass die Reisebegleitung  in diesen Fällen keine Aufsichtspflicht haben und von jeder Verantwortung entbunden sind.
  13. Mir ist bekannt, dass die Begleitpersonen für Schäden, die infolge des Nichtbeachtens von Anweisungen (z.B. das unerlaubte Entfernen von der Gruppe) entstehen, keine Haftung übernehmen.
  14. Im Falle des Diebstahls, des Verlusts oder der Zerstörung meines für die Wettbewerbe eingereichten Materials werde ich keine Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.
  15. Im Falle des Diebstahls, des Verlusts oder der Zerstörung meines für die Wettbewerbe eingereichten Materials werde ich keine Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.
  16. Mir ist bewusst, dass ich disqualifiziert und auf eigene Kosten vom Wettbewerb nach Hause geschickt werden kann, wenn ich grob ungebührliches Verhalten zeige und nicht mit dem gebotenen Respekt  Rechte, Gesundheit und Sicherheit anderer TeilnehmerInnen sowie der Öffentlichkeit beachte. Dazu gehört in den USA auch, dass unter 21jährige in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken dürfen.
  17. Ich habe neben dieser Einverständniserklärung auch die „Richtlinien“ für den BioGENEius Challenge gelesen, verstanden und unterschrieben. Diese wurden mir zugeschickt und/oder sind auf der Website des deutschen Veranstalters (www.big-ger.eu) zum Download bereit.

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